HOCHWEIS Payroll Services GmbH

Claudia Hochweis, MBA
Ihr Steuerberater

Abwesenheiten

Abwesenheiten in der Personalverrechnung

Die Möglichkeit bezahlte Abwesenheiten zu konsumieren sind laut Gesetz begrenzt. Daher, und aus gesetzlicher Verpflichtung, müssen Sie die Abwesenheiten erfassen und dokumentieren.

  • Urlaubskartei
  • Krankenstandsverwaltung
  • Arbeitsunfälle
  • Arzt- und Behördenzeiten
  • sonstige Abwesenheit (meist laut Kollektivvertrag)

Beispiel für Jahresüberblick

Beißen Sie doch nicht in den sauren Apfel!

Profitieren Sie auch aus den Abwesenheitsaufzeichnungen. Sie können damit

  • die Kalkulation Ihrer Personalkosten verbessern.
  • Urlaubsabbau in schwächeren Konjunkturzeiten organisieren
  • Mitarbeitergespräch vorbereiten
  • personalpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit setzen
  • u.v.m.

Gewusst wie!

So wird mit einer Priese Know-how aus einem Verwaltungsaufwand ein Nutzen für Ihren Betrieb.

Personalverrechnung mit Mehrwert – Hochweis

Kanzleimarketing
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